Pflegegeld und Pflegegrade


Ein Überblick über alles Wissenswerte zum Thema Pflegegeld und Pflegegrade.

Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Unterstützung für Menschen dar, die zu Hause pflegebedürftige Angehörige betreuen. Diese Unterstützung erleichtert es Pflegenden, die Betreuung ihrer Angehörigen zu übernehmen oder einen privaten Pfleger zu beauftragen. Die Höhe des Pflegegelds wird durch sogenannte Pflegegrade bestimmt, die die Bedürfnisse und Schwere des Pflegenden berücksichtigen. Wir möchten Sie mit unserem heutigen Artikel umfassend über Pflegegeld und Pflegegrade informieren.

Inhaltsverzeichnis

1. Was ist Pflegegeld?
2. Was ist eine Pflegeberatung
3. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
4. Pflegegeld bei Pflegegrad 1 bis 5
5. Begutachtungsverfahren bei Pflegegraden
6. Wie kommt die Einstufung in einen spezifischen Pflegegrad zustande?
7. Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
8. Wie beantragen Sie Pflegegeld?
9. Pflegegeld Auszahlung: Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
10. Pflegegeld bei Rentenzahlung
11. Pflegegeld versteuern
12. Vorteile des Pflegegelds und worauf Sie achten sollten
13. Marta hilft bei der Beantragung und unterstützt bei weiteren Themen

Lesezeit: 10 Minuten

1. Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit einen höheren Bedarf an Pflegemaßnahmen haben bzw. mehr Hilfe benötigen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und wird in fünf Pflegestufen berechnet, wobei in jeder Stufe ein monatliches Grundpflegegeld ausgezahlt wird. Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 Prozent vorgesehen.
Infografik über die Pflegegeld Erhöhung für 2024
Zusätzlich können pflegebedürftige Personen monatlich finanzielle Unterstützung für Verhinderungspflege und Betreuungsleistungen erhalten, wobei die genauen Beträge von verschiedenen Faktoren abhängen und bei einer zuständigen Stelle erfragt werden sollten. Das Pflegegeld wird meist bei der Pflegekasse beantragt, die Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Pflegebedürftige Personen und ihre Pflegenden können das Pflegegeld auch bei ihrer Krankenkasse beantragen. In einigen Fällen kann das Sozialamt bei der Pflegegeldverwaltung helfen. Um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte zur Beantragung von Leistungen bei der Krankenkasse oder dem Sozialamt erfüllt werden, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die Antragsverfahren und Anforderungen zu informieren. Marta bietet das Antragsformular für das Pflegegeld bei der Krankenkasse zum Download an. Nach Erhalt des Formulars wird Ihre Krankenkasse mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen. Es empfiehlt sich, eine Pflegeberatung zu kontaktieren, um den vollen Umfang des Anspruchs auf Pflegegeld auszuschöpfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Details bei der Auszahlung berücksichtigt werden.
2. Was ist eine Pflegeberatung?

Eine Pflegeberatung ist eine Beratung für Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben oder selbst pflegebedürftig sind. Hierbei werden Informationen über Pflegebedürftigkeit, Pflegegeld, Pflegestufen und zur Verfügung stehende Hilfen und Leistungen bereitgestellt. Ein Pflegeberater kann helfen, die besten Optionen für die Pflege zu finden und den Antrag auf Pflegegeld zu unterstützen. Die Pflegeberatung kann jederzeit in Anspruch genommen werden, wenn Bedarf oder Fragen zu Pflegebedürftigkeit und finanzieller Unterstützung bestehen. Es empfiehlt sich, einen Pflegeberater zu kontaktieren, wenn:

Sie unsicher sind, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Sie sich über Pflegegeld, Pflegegrade und andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten.
Sie sich über die verschiedenen Pflegeoptionen (z.B. häusliche Pflege, ambulante Pflege, stationäre Pflege, etc.) informieren möchten.
Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Pflegender informieren möchten.
Sie Unterstützung bei Anträgen, Verfahren und Verwaltung von Pflegegeld oder anderen Leistungen benötigen.

Eine Pflegeberatung kann kostenfrei über Pflegekassen, Sozialdienste oder Pflegeberatungsstellen in Anspruch genommen werden. Sie können telefonisch, online oder persönlich Kontakt aufnehmen, indem Sie die Pflegekasse, das Sozialamt oder eine Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe kontaktieren oder direkt bei einer Krankenkasse anfragen. Es ist auch möglich, direkt einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren oder eine telefonische Beratung zu nutzen. Natürlich kann marta Sie auch bei der Vermittlung einer Pflegeberatung unterstützen. Wir verfügen über ein breites Netzwerk aus hochqualifizierten Pflegeberatungen, über die wir durchweg positives Feedback von Familien erhalten.
Vertrauen Sie auf marta, um kompetente Unterstützung bei der Vermittlung von Pflegeberatungen zu erhalten.
Vertrauen Sie auf marta, um kompetente Unterstützung bei der Vermittlung von Pflegeberatungen zu erhalten.
3. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr. Stattdessen wurde das Pflegestufen-System durch das neue Pflegegrad-System ersetzt. Das neue System zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen besser zu berücksichtigen und eine genauere Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade zu ermöglichen. Dadurch sollen individuelle Unterschiede bei den Pflegebedürfnissen berücksichtigt und eine angemessene Versorgung gewährleistet werden. Es gibt nun fünf Pflegegrade (statt früher drei Pflegestufen), die von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) reichen.

Die früheren Pflegestufen lassen sich folgendermaßen ins neue Pflegegradsystem übersetzen:

Pflegestufe I einer leichten Einschränkung der Alltagskompetenz entspricht Pflegegrad 1 und 2
Pflegestufe II einer mittleren entspricht Pflegegrad 3 bis 5
Pflegestufe III einer schweren Beeinträchtigung entspricht Pflegegrad 4 bis 5

Das Pflegegeld wird basierend auf der Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad gezahlt. Es gibt 5 Pflegegrade, die auf der Schwere der Pflegebedürftigkeit basieren. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist das Pflegegeld. Der Pflegegrad wird durch ein Pflegebedürftigkeits-Assessment ermittelt, bei dem die körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten überprüft werden.

Abschließend lohnt es sich über alternative Finanzierungsmöglichkeiten Gedanken zu machen, um die finanziellen Belastungen für pflegende Angehörige zu reduzieren. In jedem Bundesland gibt es spezielle Fonds, die unter bestimmten Bedingungen die Finanzierung von häuslicher Hilfe unterstützen. Außerdem gibt es private Stiftungsprojekte oder andere Programme, die man in Anspruch nehmen kann. Mit dem richtigen Wissensstand über Antragsvoraussetzungen, Höhe des Pflegegeldes sowie alternativen Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich eine Menge Probleme lösen und somit der Alltag pflegender Angehöriger deutlich erleichtern.

Daher ist es immer ratsam, vorab gut informiert zu sein und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls auszuschöpfen. Denn dadurch lässt sich die finanzielle Belastung der Pflegesituation oft bereits stark reduzieren.
4. Pflegegeld bei Pflegegrad 1 bis 5

Der Pflegegrad ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeversicherung. Er bestimmt, ob und in welchem Umfang eine Person von der Pflegeversicherung Leistungen erhält. Der Pflegegrad wird durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt. Der MDK ist ein unabhängiger Dienstleister für die Kranken- und Pflegeversicherung, der die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vornimmt.

Die Einstufung in einen Pflegegrad wird anhand vom Bedarf an Pflege in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise der Körperpflege, der Mobilität oder der Ernährung, vorgenommen. In Deutschland gibt es insgesamt 5 Pflegegrade, die sich in ihrer Schwere unterscheiden. Die Grade reichen von Pflegegrad 1 (geringer Pflegebedarf) bis Pflegegrad 5 (schwerster Pflegebedarf).

Der Pflegegrad beinhaltet unterschiedliche Leistungen, einschließlich monatlicher Zahlungen an die betroffene Person. Die Höhe des monatlichen Betrags hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Darüber hinaus können auch Sachleistungen oder ambulante Hilfen beantragt werden.

Übersicht Pflegegrade, Pflegebedarf mit Beispielen
5. Begutachtungsverfahren bei Pflegegraden

Wie bereits erwähnt wird das standardisierte Begutachtungsverfahren für Pflegegrade von einer sogenannten Pflegebedürftigkeits-Assessmentstelle (MDK) durchgeführt. Hierbei werden die körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person bewertet, um den Pflegegrad zu ermitteln. Die Bewertung erfolgt anhand von Fragen, praktischen Tests und Beobachtungen und ist auf einem standardisierten Verfahren basiert, das für alle gleich ist. Ein standardisiertes Begutachtungsverfahren für die Pflegegrade beinhaltet in der Regel die folgenden Schritte:

Anamnese: Der Gutachter erfragt bei der pflegebedürftigen Person und eventuell bei Angehörigen Informationen über die Vorgeschichte, das aktuelle Gesundheitszustand und den Alltag.

Körperliche Untersuchung: Der Gutachter prüft die körperlichen Fähigkeiten, darunter Beweglichkeit, Koordination, körperliche Kraft und Schmerzen.

Überprüfung der kognitiven und psychischen Funktionen: Der Gutachter beurteilt die kognitiven und psychischen Funktionen, darunter Gedächtnis, Kommunikation und Verhaltensauffälligkeiten.

Bewertung der pflegerischen Anforderungen: Der Gutachter beurteilt die pflegerischen Anforderungen, die für den Alltag der pflegebedürftigen Person notwendig sind, darunter Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Zusammenfassung der Bewertung: Der Gutachter erstellt eine Zusammenfassung der Bewertung, die die Ergebnisse der Anamnese, der körperlichen Untersuchung, der Überprüfung der kognitiven und psychischen Funktionen sowie der Bewertung der pflegerischen Anforderungen enthält.

Diese Schritte dienen als Orientierung, die konkreten Verfahren und Kriterien können jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein.
6. Wie kommt die Einstufung in einen spezifischen Pflegegrad zustande?

Wie bereits erwähnt gibt es 5 verschiedene Pflegegrade. Die Einstufung in einen spezifischen Pflegegrad erfolgt auf Basis eines Punktesystems, das aufgrund eines differenzierten Fragenbogens ermittelt wird. Dieses basiert auf 6 Lebensbereichen (Modulen), zu denen ein Gutachter 64 Kriterien prüft, die dann unterschiedlich gewichtet in das Endresultat einfließen. Die 6 Lebensbereiche sind: „Mobilität“, „Kognitive & kommunikative Fähigkeiten“, „Verhaltensweisen und psychische Belastung“, „Selbstversorgung“, „Umgang mit Krankheits- & therapiebedingten Anforderungen“ sowie „Gestaltung des Alltagslebens“.

Am wichtigsten ist das Modul 4.: „Selbstversorgung“. Es fließt mit 40% in die Bewertung ein. Hierbei wird geprüft, ob die zu bewertende Person die grundlegenden Tätigkeiten zur Körperpflege bzw. der Versorgung des eigenen Körpers, ohne Hilfe ausführen kann. Hierzu zählen Waschen und Ankleiden genauso wie der Gang auf die Toilette.

Das zweitwichtigste Modul ist das Modul 5.: „Umgang mit Krankheits- & therapiebedingten Anforderungen“. Es fließt mit 20% in die finale Bewertung zur Pflegebedürftigkeit ein. In diesem Modul geht es um die selbständige Umsetzung ärztlich verordneter Maßnahmen. Ist eine vollständig eigenständige Umsetzung nicht gegeben, werden umso mehr Punkte vergeben, je häufiger Hilfe erforderlich ist.

Mit 15% fließt das Modul 6.: „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ in die Bewertung mit ein. Dieses Modul zielt darauf ab, zu prüfen, ob die zu bewertende Person in der Lage ist, Kontakt zu Freunden und der Familie allein zu pflegen bzw. aufrechtzuerhalten.

Die Module 2.: „Kognitive & kommunikative Fähigkeiten“ und 3. „Verhaltensweisen und psychische Belastung“ werden gesondert behandelt, da nur das Modul der beiden, das höher bewertet wird, zu 15% in das Endresultat einfließt.

In Modul 2. wird ausschließlich geprüft, ob die Person in der Lage ist zu kommunizieren und dann eine Transferleistung zu erbringen, d.h. ob sie die aufgenommenen Informationen verstehen und verarbeiten kann. Es wird getestet, ob Verwandte und Freunde erkannt werden und ob die pflegebedürftige Person sich eigenständig in ihrem Umfeld bewegen kann, ohne z.B. die Orientierung zu verlieren. Außerdem ist es wichtig, dass die zu bewertende Person realisiert, dass man bei Regen andere Kleidung anziehen muss als bei gutem Wetter und die geistige Fähigkeit zur Umsetzung und Problemlösung besitzt. Es geht in diesem Modul nicht darum, dass jemand körperlich in der Lage ist, die genannten Aufgaben zu erledigen, sondern um die geistigen Fähigkeiten.

Modul 3. zielt darauf ab zu prüfen, ob auffälliges Verhalten der zu bewertenden Person gegenüber sich selbst und anderen vorliegt. Ist die Person verwirrt und leidet unter Wahnvorstellungen? Ist sie gewalttätig? Falls diese oder andere Probleme auftreten, wird zusätzlich geprüft, ob es Muster gibt und wie häufig sie sich äußern. Wurden alle Module ausgewertet, werden die Punkte addiert und man kann anhand einer Tabelle analysieren, welchem Pflegegrad die zu bewertende Person zugeordnet werden muss.

Die sorgfältige Einstufung der Pflegegrade sind entscheidend, um eine individuell angepasste Pflege sicherzustellen.
Die sorgfältige Einstufung der Pflegegrade sind entscheidend, um eine individuell angepasste Pflege sicherzustellen.
7. Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege

Pflegegeld wird auch für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege gezahlt. Dabei handelt es sich um Pflege, die bei krankheitsbedingter Verhinderung eines Pflegers oder bei Kurzzeitpflege von einer Person in ihrer Wohnung oder ihrem Haus erbracht wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in diesem Fall nach der Dauer der Pflege und dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Für beide Formen der Pflege gelten besondere Regelungen, die fallspezifisch geprüft werden.
8. Wie beantragen Sie Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu beantragen, gibt es verschiedene Unterlagen, die Sie vorlegen müssen. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Dokumente vorliegen haben, bevor Sie sich an die Behörden wenden. Folgende Checkliste kann Ihnen dabei helfen, sicherzustellen, dass Ihre Unterlagen vollständig sind:

Antragsformular an Pflegekasse/Krankenkasse der pflegebedürftigen Person(kostenloser Download hier bei Marta)
Nachweis über den Pflegegrad (z.B. Bescheid des MDK)
Gehaltsabrechnungen (sofern die pflegebedürftige Person erwerbstätig ist)
Krankenhaus- und Arztberichte (zur Begründung des Pflegebedarfs)
eventuell Nachweise über bereits bestehende Pflegeleistungen (z.B. ambulante Pflege)

Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen je nach Pflegekasse und Bundesland variieren können. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei der Pflegekasse zu informieren. Bei Unsicherheiten unterstützt Sie das geschulte Expertenteam von marta gerne.
9. Pflegegeld Auszahlung: Wann wird das Pflegegeld überwiesen?

Nach Beantragung des Pflegegeldes kann es einigen Wochen dauern, bis es ausgezahlt wird. Die zuständige Pflegekasse informiert über den Zeitpunkt der Auszahlung. Pflegegeld wird rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung ausgezahlt, sofern es genehmigt wurde. Dies bedeutet, dass die zuständige Pflegekasse das Pflegegeld für den Zeitraum ab dem Tag der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Genehmigung nachzahlt.

Der genaue Zeitpunkt der Überweisung des Pflegegeldes variiert je nach zuständiger Pflegekasse. Es kann am Anfang/Ende des Monats oder zu einem anderen Zeitpunkt im Monat überwiesen werden. Informationen dazu erhält man von der zuständigen Pflegekasse.
10. Pflegegeld bei Rentenzahlung

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die von der Pflegeversicherung zur Unterstützung bei den Kosten der Pflege zur Verfügung gestellt wird. Es dient dazu, die pflegebedürftigen Personen und ihre pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Da es sich um eine separate Sozialleistung handelt, wird das Pflegegeld nicht auf die Rente angerechnet, sondern ist eine zusätzliche Leistung. Auch andere Pflegeleistungen, wie z.B. Pflegesachleistungen oder Pflegedienstleistungen, werden nicht auf die Rente angerechnet.
11. Pflegegeld versteuern

Das Pflegegeld ist grundsätzlich steuerfrei. Es fällt jedoch unter den Begriff des "zusätzlichen Einkommens" und kann somit bei bestimmten Einkommenshöhen unter Umständen steuerpflichtig sein.

Genauere Informationen dazu kann man beim Finanzamt oder einem Steuerberater einholen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Pflegegeld nicht automatisch an das Finanzamt gemeldet wird und man daher selbst dafür verantwortlich ist, es bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben.
12. Vorteile des Pflegegelds und worauf Sie achten sollten

Es ist wichtig, sich mit den Rahmenbedingungen des Pflegegeldes auseinanderzusetzen, denn es stellt eine bedeutende finanzielle Unterstützung für die pflegebedürftige Person und ihre Familie dar. Eine gute Kenntnis der Vorteile und wichtigen Faktoren des Pflegegeldes ermöglicht es, fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, ob man es in Anspruch nehmen möchte und wie man es optimal nutzen kann. Das sind die Vorteile von Pflegegeld:

✔  Finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Person und ihre Familie.
 Deckt einen Teil der Kosten für pflegebedürftige Personen.
 Erleichtert die finanzielle Belastung von pflegenden Angehörigen.
✔  Kann gegebenenfalls für eine verbesserte Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen sorgen.

Worauf sollten Sie bei der Beantragung von Pflegegeld achten?

Kann bei bestimmten Einkommenshöhen steuerpflichtig sein.
Kann unter Umständen nicht ausreichen, um alle Kosten der Pflege zu decken.
Kann bei einer fehlerhaften Beantragung zu Verzögerungen oder Fehlinformationen führen.
Kann zu Komplikationen führen, wenn man sich nicht ausreichend über die Bedingungen und Konditionen informiert hat.

Es ist wichtig, sich ausführlich über die Bedingungen und Konditionen des Pflegegeldes zu informieren, um zu entscheiden, ob es für einen selbst oder für pflegebedürftige Personen im eigenen Umfeld sinnvoll ist.
13. marta hilft Ihnen bei der Beantragung und unterstützt Sie bei allen weiteren Themen

Wir haben versucht, Ihnen einen umfassenden Überblick über Pflegegeld und Pflegegrade zu geben. Sollten Sie jedoch von den bürokratischen Herausforderungen verunsichert sein, brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Unser Rundum-Service ist dafür da, Ihnen zu helfen.

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