Wir legen großen Wert auf einen fairen Umgang mit Familien und Betreuungskräften
Lesen Sie hier, wie wir mit marta für faire Preise und eine bessere Bezahlung der Betreuungskräfte sorgen, sowie wie Sie sich schon jetzt finanzielle Unterstützung für die sog. "24h-Betreuung" mit marta sichern können.
Über marta kommen Sie direkt in Kontakt mit den Betreuungskräften, ohne Mittelsmänner.
Das spart Ihnen Kosten und sorgt erstmals für eine angemessene Bezahlung der Betreuungskräfte.
Tagesgenaue Abrechnung
Nach ihrem Bedarf
Faire Bezahlung
Betreuungskräfte bestimmen ihre Preise
Keine versteckten Kosten
Transparent und einfach
Kosten für Betreuung
ab 2.299,00 € / monatlich
Aufnahmegebühr
399,00 € / einmalig
Transportkosten
179,00 € / je Transportweg
Da wir Ihnen alle Unterlagen direkt auf unserer Plattform zur Verfügung stellen, können Sie immer direkt überprüfen, wohin Ihr Geld fließt.
Mit Hilfe unserer Plattform können Sie die passenden Betreuungskräfte für Ihre Situation finden. Mit unserer Unterstützung können Sie direkt mit der Betreuungskraft einen Dienstleistungsvertrag abschließen.
Nachdem Sie Ihren Dienstleistungsvertrag über marta abgeschlossen haben, bezahlen Sie Ihre Betreuungskraft direkt und auf den Tag genau. Bei Kündigungswunsch besteht eine kurzfristige Frist von nur 7 Tagen.
Haben Sie über marta von überall, einfach und digital Zugriff auf Ihre Belege - und reichen Sie sie ein um von bis zu 17.000€ Rückerstattungen im Jahr zu profitieren.
Pflegegeld
316-901€ pro Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege
bis zu 2.418€ jährlich
Steuern
bis zu 4.000€ jährlich
Das Deutsche Gesundheitssystem ermöglicht Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen, über viele Wege an finanzielle Unterstützung zu gelangen - leider ist dies jedoch nicht immer sofort ersichtlich.
Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten in unseren praktischen Ratgeberartikeln und sichern Sie Ihren Lieben die bestmögliche Betreuung - 100% legal und bezahlbar.
In Deutschland hat jede pflegebedürftige Person, die zu Hause gepflegt wird, einen Anspruch auf Pflegegeld.
Dies gilt auch für die Pflege durch ausländische Betreuungskräfte.
Die Höhe des Betrags liegt zwischen 316,00 und 901,00 Euro im Monat und wird vom jeweiligen Pflegegrad abhängig gemacht.
Alle Betroffenen, ab dem zweiten Pflegegrad und höher, haben Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese können pro Kalenderjahr für 6 bzw. 8 Wochen geltend gemacht werden. Für diesen Zeitraum werden 50% des Pflegegeldes weiter gezahlt. Es bestehen auch Möglichkeiten beide Leistungen zu kombinieren.
“Haushaltsnahe Leistungen” sind Dienstleistungen im privaten Rahmen. Darunter zählt in der Regel auch die häusliche 24-Stunden Pflege durch private Betreuungskräfte. Als haushaltsnahe Leistung können bis zu 20% der Dienstleistungs- Rechnung abgesetzt werden. Maximal werden jährlich bis zu 4.000 Euro geltend gemacht.