Nutzungsbedingungen der marta Plattform für Betreuungskräfte

 1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

1.1.1 Die marta GmbH mit Sitz in Berlin, Invalidenstraße 117, 10115 Berlin (im Folgenden: „marta"), stellt unter www.marta.de eine digitale Vermittlungsplattform (im Folgenden: „Plattform") zur Verfügung, über die Personen, die häusliche Betreuungsleistungen suchen oder beauftragen (im Folgenden: „Auftraggeber"), mit Anbietern solcher Leistungen zusammengebracht werden.

1.1.2 Die Rolle von marta beschränkt sich auf den technischen Betrieb der Plattform und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Infrastruktur. Weitergehende Leistungen – insbesondere die persönliche Beratung bei der Auswahl geeigneter Betreuungsangebote, die Begleitung der Vertragsanbahnung sowie die eigentliche Vermittlungstätigkeit – erbringt marta nicht selbst. Diese Leistungen werden durch die marta ambulante Pflegedienste GmbH (im Folgenden: „marta aP") oder durch sonstige unabhängige Dienstleister (etwa Vermittlungsagenturen, im Folgenden: „Drittanbieter") jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung angeboten. Zwischen marta und diesen Dienstleistern besteht kein Vertretungs- oder Erfüllungsgehilfenverhältnis.

1.1.2 Die Plattform ermöglicht es selbstständig tätigen Betreuungspersonen sowie Unternehmen, die Betreuungspersonen beschäftigen oder solche als freie Mitarbeiter einsetzen (im Folgenden einheitlich: „Betreuungsdienstleister"), ihre Leistungen bundesweit anzubieten, mit Auftraggebern in Kontakt zu treten und Betreuungsvereinbarungen abzuschließen.

1.1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen marta und dem Betreuungsdienstleister ebenso wie zwischen marta und dem Auftraggeber hinsichtlich der Nutzung der Plattform (Betreuungsdienstleister und Auftraggeber werden nachfolgend gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet).

1.1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Regelungen des Nutzers, die von diesen Nutzungsbedingungen abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch dann, wenn marta ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Einbeziehung abweichender Bedingungen des Nutzers erfolgt nur, wenn marta dies im Einzelfall schriftlich bestätigt.

1.2 Änderungen der Nutzungsbedingungen

marta ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder funktionalen Anpassungen der Plattform geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen. Eine Änderung wird dem Nutzer rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt – in der Regel 15 Tage zuvor – ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. marta wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann. Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird marta in der Ankündigung gesondert hinweisen.

2. Registrierung

2.1 Registrierung

2.1.1 Die Nutzung der Dienste der Plattform setzt die Registrierung des Nutzers und die Erstellung eines Nutzerkontos voraus. Diese erfordert die Angabe des Vor- und Nachnamens des Nutzers, einer aktuellen E-Mail-Adresse oder Handynummer. Die E-Mail-Adresse bzw. Handynummer dient auch der Kommunikation mit marta.

2.1.2 Der Nutzer erhält nach Angabe der für die Registrierung erforderlichen Informationen eine E-Mail oder eine SMS, um seinen Registrierungswunsch zu bestätigen und seine Registrierung abzuschließen. Der Nutzer erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsbestätigung von marta.

2.2 Nutzerkonto

2.2.1 Nach erfolgreicher Registrierung kann sich der Nutzer in seinem persönlichen Nutzerkonto auf der Plattform anmelden. Dazu muss der Nutzer die für die Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse oder Handynummer und sein Passwort angeben (nachfolgend: „Log-in-Daten“).

2.2.2 Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

2.2.3 Wenn der Nutzer seine Verpflichtung gemäß vorstehender Ziffer 2.2.2 verletzt und sein Nutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten hat.

3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt

3.1 Vertragsschluss und Vertragsinhalt dieses Nutzervertrages 

3.1.1 Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Erstellung eines Nutzerkontos kommt ein Nutzungsvertrag über die Plattformnutzung zwischen dem Nutzer und marta auf der Basis der zuvor akzeptierten Nutzungsbedingungen zustande (nachfolgend: „Nutzungsvertrag“).

3.1.2 Der Nutzer hat auf der Plattform die Möglichkeit, Inhalte (persönliche Angaben, Texte und Fotos) hochzuladen und zu veröffentlichen.

3.1.3 Nutzungsvertrag zwischen marta und dem Auftraggeber und optionale Dienstleistungsverträge mit der marta aP oder mit unabhängigen Drittanbietern

3.1.3.1 Gegenstand des Nutzungsvertrags zwischen marta und dem Auftraggeber ist ausschließlich die Berechtigung zur Nutzung der Plattform mit ihren technischen Funktionen. Die Erbringung weitergehender Dienstleistungen – wie etwa die individuelle Beratung zur Auswahl eines Betreuungsdienstleisters, die organisatorische Begleitung der Kontaktaufnahme oder die Unterstützung beim Abschluss einer Betreuungsvereinbarung – ist nicht Teil dieses Nutzungsvertrags. Solche Zusatzleistungen können vom Auftraggeber gesondert bei der marta aP oder bei einem Drittanbieter beauftragt werden.

3.1.3.2 Bei Nutzung der Plattform wird zunächst eine umfassende Bedarfsermittlung mit Hilfe eines Fragebogens (nachfolgend: „Bedarfsanalyse“) vorgenommen. Aus den Antworten des Auftraggebers wird ein Nutzerprofil (nachfolgend: „Nutzerprofil“) erstellt, das für Betreuungsdienstleister sichtbar ist.

3.1.3.3 Auf der Grundlage der Bedarfsanalyse schlägt marta dem Auftraggeber potenzielle Betreuungsdienstleister vor. Der Auftraggeber hat dann die Möglichkeit, einen geeigneten Betreuungsdienstleister auszuwählen und zu kontaktieren. Der Auftraggeber kann zusätzlich unabhängig von den Vorschlägen von marta selbst einen geeigneten Betreuungsdienstleister anhand dessen Nutzerprofils auf der Plattform aussuchen und mit diesem in Kontakt treten. Daneben besteht die Möglichkeit, dass der Betreuungsdienstleister einen Auftraggeber auf Basis seines Nutzerprofils auswählt und kontaktiert. 

3.1.3.4 Die Reihenfolge, in welcher dem Auftraggeber die Nutzerprofile der Betreuungsdienstleister angezeigt werden, hängt davon ab, wie gut Auftraggeber und Betreuungsdienstleister auf der Grundlage der Bedarfsanalyse und des Profils des Betreuungsdienstleisters zusammenpassen.

3.1.3.5 Hat der Auftraggeber einen Betreuungsdienstleister ausgewählt und will er mit diesem ein Betreuungsverhältnis eingehen, so wird die Betreuungsvereinbarung direkt über die Plattform abgeschlossen.

3.1.3.6 Der Auftraggeber kann für den Betreuungsdienstleister, mit dem er ein Betreuungsverhältnis eingegangen ist, eine Bewertung abgeben. Auch die Betreuungsdienstleister können ihre Auftraggeber bewerten und kommentieren. Diese Bewertungen und Kommentare  werden den jeweiligen Nutzerprofilen zugeordnet.

3.1.4 Nutzungsvertrag zwischen marta und dem Betreuungsdienstleister

3.1.4.1 Der Nutzungsvertrag zwischen marta und dem Betreuungsdienstleister umfasst die Nutzung der Plattform als solche. marta unterstützt ebenso bei der Suche nach einem geeigneten Auftraggeber, bei der Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie beim Abschluss der individuellen Betreuungsvereinbarung. 

3.1.4.2 marta ermittelt hierfür zunächst die Erfahrungen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Betreuungsdienstleister anhand eines Fragebogens. Aus den Antworten des Betreuungsdienstleisters wird ein Nutzerprofil erstellt, das für Auftraggeber sichtbar ist. Das Nutzerprofil kann vom Betreuungsdienstleister selbst und eigenständig über die Plattform gepflegt und aktualisiert werden; marta aP oder ein Drittanbieter kann hierbei lediglich optional unterstützend tätig werden.

3.1.4.3 Der Betreuungsdienstleister hat die Möglichkeit, auf der Plattform über die Nutzerprofile der Auftraggeber einen geeigneten Auftraggeber auszusuchen und zu kontaktieren. Zusätzlich kann der Betreuungsdienstleister auf der Grundlage seines Nutzerprofils von dem Auftraggeber kontaktiert werden. Wenn der Betreuungsdienstleister und der Auftraggeber ein Betreuungsverhältnis eingehen möchten, wird die Betreuungsvereinbarung direkt über die Plattform abgeschlossen.

3.1.4.4  Der Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform zwischen marta und dem Betreuungsdienstleister begründet für den Betreuungsdienstleister keine Pflicht zur Erbringung von Betreuungsleistungen. Diese Pflicht entsteht erst mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung zwischen dem Betreuungsdienstleister und dem Auftraggeber. Die Betreuungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Betreuungsdienstleister kommt unabhängig von diesem Nutzungsvertrag durch gesonderte Erklärung über die Plattform zustande.

3.2 Vertragsschluss und Vertragsinhalt des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der marta aP

3.2.1 Unabhängig vom Nutzungsvertrag mit marta steht es dem Auftraggeber frei, ergänzende Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Hierfür kann der Auftraggeber einen separaten entgeltlichen Dienstleistungsvertrag abschließen, und zwar wahlweise: (a) mit der marta aP, oder (b) mit einem Drittanbieter seiner Wahl (beispielsweise einer Vermittlungsagentur). Der Abschluss eines solchen Dienstleistungsvertrags ist optional. Die Plattform kann auch ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Beratungsleistungen genutzt werden.

3.2.2 Soweit ein Dienstleistungsvertrag mit marta aP geschlossen wird, unterstützt marta aP den Auftraggeber während eines laufenden Betreuungsverhältnisses. Inhalt und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag mit marta aP.

3.2.3 Der Vertragsschluss mit marta aP oder einem unabhängigen Drittanbieter erfolgt über die Plattform. 

3.2.4 Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Betreuungsdienstleister ist nicht vom Abschluss eines Dienstleistungsvertrags abhängig; abweichende Regelungen können sich aus dem gewählten Preismodell ergeben.

3.3 Vertragsschluss und Vertragsinhalt des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Drittanbieter

Entscheidet sich der Auftraggeber für die Beauftragung eines Drittanbieters, so kommt ein eigenständiger Vertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Die vertraglichen Konditionen – insbesondere der Leistungsumfang, die Vertragsdauer, die Vergütung sowie die Kündigungsmodalitäten – bestimmen sich allein nach den Vereinbarungen zwischen diesen beiden Parteien. Drittanbieter agieren selbstständig und wirtschaftlich unabhängig von marta. Sie sind weder zur Vertretung von marta bevollmächtigt noch werden sie als deren Erfüllungsgehilfen tätig. marta ist an Verträgen zwischen Auftraggeber und Drittanbieter nicht beteiligt und übernimmt für deren Erfüllung keine Verantwortung.

3.4 Vertragsschluss und Vertragsinhalt der Betreuungsvereinbarung zwischen dem Betreuungsdienstleister und dem Auftraggeber

3.4.1 Entscheiden sich der Betreuungsdienstleister und der Auftraggeber dazu, eine Betreuungsvereinbarung abschließen zu wollen, sind sie verpflichtet, diese über die Plattform abzuschließen. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung über andere Kommunikationswege außerhalb der Plattform ist den Nutzern nicht gestattet.

3.4.2 Die Betreuungsvereinbarung entsteht ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Betreuungsdienstleister. marta ist weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise an dem Betreuungsverhältnis beteiligt.

3.4.3 Sofern zwischen den Nutzern Zahlungspflichten erwachsen, sind diese für eine ordnungsgemäße Versteuerung selbst verantwortlich.

4. Kosten 

4.1 Kosten für den Auftraggeber bei der Nutzung der Plattform

4.1.1 Die Nutzung der Plattform ist für den Auftraggeber bis zum Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit einem Betreuungsdienstleister entgeltfrei.

4.1.2 Sobald zwischen Auftraggeber und Betreuungsdienstleister eine Betreuungsvereinbarung geschlossen wird, entsteht für den Auftraggeber eine wiederkehrende Gebühr für die Nutzung der Plattform (im Folgenden: „Plattformnutzungsgebühr"). Diese Gebühr ist für die gesamte Dauer der Betreuungsvereinbarung zu entrichten. Die genaue Höhe der Plattformnutzungsgebühr sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisangaben auf https://app.marta.de. Mit der Plattformnutzungsgebühr werden folgende Leistungen abgegolten:

(a) die Nutzung der Such- und Matching-Funktionen zur Zusammenführung von Auftraggebern und Betreuungsdienstleistern,

(b) der Zugang zum digitalen Verwaltungs- und Buchungssystem der Plattform,

(c) die laufende technische Bereitstellung, Instandhaltung und Fortentwicklung der Plattform.

4.1.3 Während der Phasen, in denen ein Betreuungsdienstleister seine Tätigkeit beim Auftraggeber vor Ort ausübt, wird die Plattformnutzungsgebühr nicht erhoben. In diesen Zeiträumen schuldet der Auftraggeber gegenüber marta keine Vergütung für die Plattformnutzung. Sofern der Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag mit der marta aP oder einem Drittanbieter abgeschlossen hat, bleiben die daraus resultierenden Vergütungspflichten von dieser Regelung unberührt. Der Zugang zur Plattform und deren Funktionen bleibt dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten, unabhängig davon, ob aktuell ein Betreuungseinsatz stattfindet. 

4.1.4 Werden innerhalb der ersten vierzehn (14) Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Beginn der Betreuungsleistung mindestens drei (3) Betreuungseinsätze durch Betreuungsdienstleister abgesagt oder nicht angetreten, ohne dass der Auftraggeber dies zu vertreten hat, kann marta im Einzelfall von der Erhebung der Plattformnutzungsgebühr für einen angemessenen Zeitraum absehen. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere durch zeitnahe Kommunikation, angemessene Erreichbarkeit und Flexibilität hinsichtlich der Einsatzplanung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Umstände, die einen solchen Gebührenverzicht rechtfertigen könnten, unverzüglich gegenüber marta anzuzeigen und nach Möglichkeit zu belegen. Die Entscheidung über einen Gebührenverzicht trifft marta nach pflichtgemäßem Ermessen unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls. Ein durchsetzbarer Anspruch des Auftraggebers auf Gebührenverzicht besteht nicht.

4.1.5 Abhängig vom gewählten Leistungsumfang und dem zwischen marta und dem Auftraggeber vereinbarten Betreuungsplan (im Folgenden: „Betreuungsplan") kann neben der Plattformnutzungsgebühr eine einmalige Aufnahmegebühr anfallen. Ob und in welcher Höhe eine Aufnahmegebühr zu entrichten ist, ergibt sich aus den Preisangaben unter https://app.marta.de/ sowie aus dem jeweils vereinbarten Betreuungsplan. Die Aufnahmegebühr wird mit dem Zustandekommen einer Betreuungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Betreuungsdienstleister fällig. Sie ist unabhängig davon geschuldet, ob die vereinbarten Betreuungsleistungen tatsächlich erbracht werden oder ob das Betreuungsverhältnis vorzeitig endet. marta behält sich vor, die Aufnahmegebühr im Rahmen zeitlich begrenzter Sonderaktionen zu ermäßigen.

4.2 Kosten für die Betreuungsdienstleister bei der Nutzung der Plattform

4.2.1 Die Nutzung der Plattform ist für Betreuungsdienstleister bis zum Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit einem Auftraggeber entgeltfrei.

4.2.2 Mit Abschluss einer Betreuungsvereinbarung hat der Betreuungsdienstleister eine Gebühr an marta zu zahlen. 

4.2.3 Der Betreuungsdienstleister schuldet marta eine Entschädigung in Höhe von 450,00 EUR (pauschalierter Schadensersatz), wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

(a) Der Betreuungsdienstleister kündigt die Betreuungsvereinbarung weniger als drei (3) Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn,

(b) der Betreuungsdienstleister nimmt die vereinbarte Betreuungstätigkeit nicht auf, oder

(c) der Betreuungsdienstleister beendet die Betreuungstätigkeit vor dem vertraglich vorgesehenen Ende ohne wichtigen Grund.

Der Entschädigungsanspruch entsteht mit dem Eintritt des jeweiligen Ereignisses und ist binnen vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch marta bleibt vorbehalten.

5. Laufzeit, Beendigung

5.1 Der zwischen dem Auftraggeber und marta zustande gekommene Nutzungsvertrag besteht grundsätzlich für eine – je nach dem vom Auftraggeber ausgewählten Preismodell – bestimmte Zeit, die auf der Plattform gesondert ausgewiesen wird (nachfolgend “Mindestlaufzeit”). Der Nutzungsvertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Nach dieser Verlängerung des Nutzungsvertrages auf unbestimmte Zeit, haben sowohl der Auftraggeber als auch marta ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

5.2 Sofern der Nutzungsvertrag lediglich für den Zeitraum bis zum Ende einer einmalig vermittelten Betreuungsvereinbarung besteht, wird darauf in dem hierfür einschlägigen, vom Auftraggeber ausgewählten Preismodell gesondert hingewiesen. In diesem Fall verlängert sich der Nutzungsvertrag nicht automatisch.

5.3 Der zwischen dem Betreuungsdienstleister und marta zustande gekommene Nutzungsvertrag für die Plattform besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sowohl der Betreuungsdienstleister als auch marta haben ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

5.4 Die Nutzer und marta haben das Recht, den Nutzungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 

5.5 marta ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt, wenn der Nutzer die Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7 nicht erfüllt oder eine verbotene Handlung nach Ziffer 7 vornimmt. 

5.6 Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrags sowie eines etwaig bestehenden Betreuungsplans berechtigt, wenn Umstände eintreten, die eine Fortführung des häuslichen Betreuungsverhältnisses objektiv unzumutbar machen. 

Als solche Umstände gelten namentlich:

(a) Stationäre Unterbringung: Die zu betreuende Person muss aus medizinischen Gründen stationär in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung aufgenommen werden, wobei die voraussichtliche Aufenthaltsdauer mindestens drei (3) Wochen beträgt. Gleiches gilt für die Aufnahme in ein Hospiz. Die medizinische Notwendigkeit und die voraussichtliche Dauer sind durch eine Bescheinigung der aufnehmenden Einrichtung nachzuweisen.

(b) Versterben der zu betreuenden Person: Das Betreuungsverhältnis wird durch den Tod der zu betreuenden Person gegenstandslos. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Sterbeurkunde oder eines vergleichbaren amtlichen Dokuments.

(c) Wesentliche Plattformänderungen: marta nimmt Änderungen an der Plattform vor, die die berechtigten Interessen des Auftraggebers in erheblichem Maße beeinträchtigen (vgl. Ziffer 14).

5.7 Kündigungen sind in Textform zu erklären. Die Übermittlung per E-Mail genügt diesem Erfordernis. Die Kontaktdaten von marta für den Empfang von Kündigungen sind in Ziffer 15.1 aufgeführt. Auftraggeber, die als Verbraucher handeln, können ihre Kündigung alternativ über die auf der Plattform eingerichtete Kündigungsfunktion (Kündigungsbutton) erklären. Die eigenständige Löschung des Nutzerkontos durch den Nutzer gilt als Kündigungserklärung und beendet den Nutzungsvertrag. Beruft sich der Nutzer auf einen außerordentlichen Kündigungsgrund, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen durch geeignete Unterlagen zu belegen. Im Falle des Versterbens der zu betreuenden Person ist die Sterbeurkunde vorzulegen; bei stationärer Unterbringung eine entsprechende Bescheinigung der aufnehmenden Einrichtung.

5.8 Die Laufzeit und Beendigung der Dienstleistungsverträge zwischen dem Auftraggeber und einem Drittanbieter (z. B. marta aP oder Agenturen) sowie die Laufzeit und Beendigung der Betreuungsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Betreuungsdienstleister richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen der jeweiligen Verträge.

6. Rechteeinräumung und Leistungsumfang

6.1. Mit Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer das Recht, die Plattform nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden. Das hiermit eingeräumte Nutzungsrecht berechtigt den Nutzer ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Plattform. Es handelt sich um ein einfaches (nicht-ausschließliches) Nutzungsrecht, das weder auf Dritte übertragen noch an diese unterlizenziert werden darf. Das Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags begrenzt und endet automatisch mit dessen Beendigung.

6.2 Die Nutzung der Plattform setzt voraus, dass der Nutzer über ein geeignetes Endgerät mit Internetzugang verfügt. Die Beschaffung und Funktionsfähigkeit der erforderlichen Hardware sowie eine ausreichende Internetverbindung fallen in den Verantwortungsbereich des Nutzers. marta schuldet keine Unterstützung bei technischen Problemen, die auf unzureichende Ausstattung oder Verbindungsstörungen auf Seiten des Nutzers zurückzuführen sind.

6.3 marta ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die marta einen Einfluss hat. marta ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen, unsittlichem oder unzuverlässigem Verhalten, fehlender Qualifikationen, Nichterfüllung einer über die Plattform abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung oder der Nutzung der Plattform generell und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. 

6.4 Eine Pflicht von marta zur Behebung von Störungen oder Schäden besteht nicht, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von marta liegen. Dies umfasst insbesondere:

(a) Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung durch den Nutzer,

(b) unbefugte Zugriffe oder Manipulationen durch Dritte,

(c) Defekte oder Inkompatibilitäten der vom Nutzer verwendeten Hardware oder Software,

(d) Ereignisse höherer Gewalt.

7. Verbotene Handlungen und Mitwirkungspflichten des Nutzers

7.1 Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere: die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform; das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist; das übermäßige Belasten der Netzwerksysteme; unbefugte Vervielfältigung, Reverse Engineering, Dekompilierung, Modifizierung, Offenlegung oder Verteilung; das Entfernen, Löschen oder Verändern von Urheberrechts-, Eigentums- oder ähnlichen Hinweisen. 

7.2 Dem Nutzer sind darüber hinaus folgende Handlungen untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung zu verschaffen und/oder diese zu verwenden; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf dem Portal verfügbaren Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird;

7.3 Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Plattform keine Tätigkeit zu entfalten oder Inhalte einzustellen, zu verbreiten, durchzuführen oder die Betreuungsdienstleister zur Umsetzung von Aufträgen vertraglich zu verpflichten, welche gegen rechtliche Verbote, die guten Sitten, Rechte Dritter (zum Beispiel Marken-, Namens-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrecht) und/oder nachfolgend aufgeführte Regelungen verstoßen.

7.3.1 Verbotene Aufträge sind insbesondere: solche im Bereich der „Erotik“ oder „Pornografie“; Dienstleistungen, die gegen die Regelungen zum Schutze vor Schwarzarbeit, wie beispielsweise das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), das Jugendschutzgesetz oder datenschutzrechtliche Schutzvorschriften verstoßen.

7.4 Sollte dem Nutzer eine illegale, missbräuchliche, gegen das Nutzungsverhältnis verstoßende oder sonstige unberechtigte Nutzung der Plattform bekannt werden, so ist der Nutzer verpflichtet, dies marta unverzüglich zu melden. marta wird den Vorgang dann prüfen und ggf. angemessene Schritte einleiten.

7.5 marta ist berechtigt, Inhalte der Nutzer von der Plattform zu löschen oder diese zu sperren, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen. Soweit möglich und zumutbar, wird marta den betroffenen Nutzer davon zuvor in Kenntnis setzen und ihm Gelegenheit zur Abhilfe geben.

7.6 Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist marta berechtigt und ggf. auch verpflichtet, Aktivitäten des Nutzers zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.

7.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrages sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Beendigung keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftsbeziehungen mit den über die Plattform vermittelten und/oder vorgeschlagenen Betreuungsdienstleistern aufzunehmen, ohne marta hieran im Sinne der in diesen Nutzungsbedingungen beschriebenen Leistungsbeziehungen zu beteiligen. Bei schuldhafter Verletzung der vorgenannten Pflichten verpflichtet sich der Auftraggeber, an marta eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu zahlen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch von marta anzurechnen, soweit der Schaden die Vertragsstrafe übersteigt. marta ist berechtigt, einen weitergehenden Schadensersatzanspruchs zu verlangen, wenn marta nachweist, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Vertragsstrafe kann im Einzelfall auf Antrag des Auftraggebers durch das Gericht gemäß § 343 BGB herabgesetzt werden, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Art und Schwere der Pflichtverletzung, des Verschuldensgrades und der beiderseitigen Interessen, unangemessen hoch ist.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Nutzer räumt marta ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht-exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. marta ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein.

8.2 Der Nutzer verzichtet auf das Recht auf Urheberbenennung.

8.3 Sämtliche Rechte an den Inhalten der Plattform liegen bei marta. Dem Nutzer ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Inhalten untersagt, die marta, andere Nutzer oder Dritte auf die Plattform hochgeladen haben. Die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe jedweder Inhalte der Plattform ohne Einwilligung von marta ist untersagt.

9. Gewährleistung

9.1 marta gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen erfüllt und dass ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt, soweit marta hiervon Kenntnis hat oder haben müsste.

9.2 Stellt der Nutzer Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Funktionsstörungen fest, hat er diese unverzüglich und unter Beschreibung der aufgetretenen Symptome an marta zu melden. Die Meldung soll in Textform erfolgen.

9.3 Bei berechtigten Mängelanzeigen wird marta die gemeldeten Abweichungen oder Störungen innerhalb angemessener Frist beheben. Die Nacherfüllung kann auch durch Bereitstellung von Hinweisen zur Fehlerbehebung, durch Updates oder durch Support-Leistungen über die Website erfolgen.

9.4 Der Nutzer ist verpflichtet, marta bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen und die hierfür erforderlichen Zugriffsmöglichkeiten einzuräumen.

10. Haftung

10.1 marta haftet ohne betragsmäßige Begrenzung in folgenden Fällen:

(a) bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten,

(b) bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung,

(c) für Schäden, die aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren,

(d) nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer berechtigterweise vertraut – haftet marta auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

10.2 In den im folgenden genannten Fällen ist die Haftung von marta ausgeschlossen:

(a) Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden,

(b) fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Angaben, die Betreuungsdienstleister, Auftraggeber oder Drittanbieter auf der Plattform einstellen oder im Rahmen der Vertragsanbahnung machen,

(c) Art, Qualität und Umfang der Betreuungsleistungen, die der Betreuungsdienstleister gegenüber dem Auftraggeber erbringt,

(d) Schäden, die der Betreuungsdienstleister dem Auftraggeber oder umgekehrt der Auftraggeber dem Betreuungsdienstleister zufügt – hierfür haftet jeweils ausschließlich der Verursacher,

(e) Schäden, die daraus entstehen, dass ein Betreuungsdienstleister die vereinbarte Betreuungsleistung nicht antritt, vorzeitig abbricht oder in sonstiger Weise gegen die Betreuungsvereinbarung verstößt.

10.3 marta stellt auf der Plattform unter der Rubrik „Ratgeber“ Informationen zu verschiedenen mit ihrem Angebot zusammenhängenden Themenfeldern bereit. Es handelt sich dabei um unverbindliche und allgemeine Hinweise, die keine Rechtsberatung oder medizinische Beratung darstellen. Insofern übernimmt marta keine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der einzelnen Artikel.

10.4 Die Haftung von marta für Datenverluste der Nutzer auf der Plattform ist auf denjenigen Schaden begrenzt, der auch bei regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten in gleichem Umfang für Ansprüche, die gegen Mitarbeiter, Organmitglieder, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen von marta geltend gemacht werden."

12. Widerrufsrecht des Auftraggebers

12.1 Widerrufsbelehrung

12.1.1 Auftraggeber, die die Plattform als Verbraucher nutzen, haben das Recht, den Nutzungsvertrag mit marta innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab der Registrierung auf der Plattform. 

12.1.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail an die in Ziffer 15.1 genannten Kontaktdaten) über den Entschluss, diesen Nutzungsvertrag zu widerrufen, informieren. Der Auftraggeber kann hierfür das in Anlage 1 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

12.2 Folgen des Widerrufs

12.2.1 Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, erstattet marta dem Auftraggeber alle geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei marta eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet marta dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.2.2 Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber marta einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu der Auftraggeber marta von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn marta die Dienstleistung vollständig erbracht hat und marta mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass marta mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Auftraggeber seine Kenntnis bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Die Dienstleistung ist vollständig erbracht, wenn der Kontakt zwischen Auftraggeber und Betreuungsdienstleister erfolgreich hergestellt wurde und marta die Kommunikation zur Anbahnung einer Betreuungsvereinbarung ermöglicht hat.

13. Datenschutz

Es entspricht den Qualitätsansprüchen von marta, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten des Nutzers (nachfolgend: „personenbezogene Daten“) umzugehen. marta erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Nutzers nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzhinweise von marta mit Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie auf der Website von marta unter https://www.marta.de/datenschutzrichtlinie.

14. Änderungsvorbehalt

marta behält sich vor, die auf der Plattform angebotenen Funktionen und Dienste weiterzuentwickeln, zu verändern oder einzustellen sowie neue Funktionen und Dienste einzuführen.

Soweit solche Änderungen die vertragswesentlichen Leistungen betreffen und die berechtigten Interessen des Nutzers dadurch erheblich beeinträchtigt werden, ist der Nutzer berechtigt, den Nutzungsvertrag aus diesem Grund außerordentlich zu kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen, die im Rahmen der Nutzung der Plattform abgegeben werden, per E-Mail abzugeben.

Die E-Mail-Adresse lautet:

service@marta.de

Die postalische Anschrift von marta lautet:

marta GmbH, Invalidenstraße 117, 10115 Berlin

15.2 Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Falle einer solchen Änderung wird marta den Nutzer hierüber in Kenntnis setzen.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken in den Nutzungsbedingungen.

15.4 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist, insbesondere weil es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann handelt oder dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Berlin.

marta GmbH

Invalidenstraße 117

10115 Berlin

Telefon: 030 629 32 441

E-Mail: service@marta.de

Registernummer: HRB 235256 B

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Vertreten durch: Geschäftsführer Philipp Buhr und Jan Hoffmann

Anlage 1 - Muster-Widerrufsformular

Gemäß Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch,

Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An marta GmbH, Invalidenstraße 117, 10115 Berlin, service@marta.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 Allgemeines