Im Alter fällt vieles schwerer: Der Körper macht nicht mehr alles wie früher, die Körperhygiene ist anstrengender, alltägliche Dinge werden zur Herausforderung. Nicht immer ist es möglich, den Alltag im eigenen Zuhause ohne Unterstützung zu bewältigen. Aber ein mobiler Pflegedienst oder eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung sind kostspielig. Genau hier kommt der Pflegegrad ins Spiel. Denn je nach Einstufung erhalten Ihre pflegebedürftigen Angehörigen dadurch wertvolle finanzielle Unterstützung durch Pflege- und Krankenkasse. Es gibt eine Einstufung in 5 Pflegegrade, die jeweils unterschiedliche Zuschüsse erhalten. In den Pflegegrad 2 werden pflegebedürftige Personen eingeordnet, die bereits spürbar merkliche Beeinträchtigungen in ihrem täglichen Leben erfahren und auf Unterstützung bei alltäglichen Handlungen angewiesen sind. Dieser Pflegegrad wird auch als erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bezeichnet.
Hildegard (79) hat Schwierigkeiten beim Treppensteigen und Laufen und benötigt deshalb eine Gehhilfe. Sie hat gelegentliche Gedächtnislücken und kann ihre eigene Medikation nicht selbstständig organisieren. Außerdem benötigt sie Unterstützung bei der Körperpflege, ist jedoch noch in der Lage, selbstständig zu essen und zu trinken.Insgesamt erreicht sie bei der Bewertung der Module durch den Medizinischen Dienst 30 von 100 Punkten. Aus diesem Grund wird sie in den Pflegegrad 2 eingestuft und hat Anspruch auf Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung. Es ist wichtig zu beachten, dass die Punkteverteilung regelmäßig angepasst werden kann, um den Anforderungen der pflegebedürftigen Person gerecht zu werden. Die Einstufung in einen Pflegegrad hängt allerdings nicht nur von den Punkten ab, sondern auch von der Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder einer vergleichbaren unabhängigen Stelle.
Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 Prozent vorgesehen.
Wird die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt bei Pflegegrad 2 bezuschusst? Muss eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 in stationäre Betreuung in Form der Kurzzeitpflege, so kann das mit bis zu 1.774 € bezuschusst werden. Allerdings maximal für 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr. Wird zusätzlich keine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst im Kalenderjahr in Anspruch genommen, kann man diese Leistung auf 8 Wochen (56 Tage) ausdehnen. In diesem Fall (8 Wochen) erhöht sich der Zuschuss für die Kurzzeitpflege auf maximal 3.386 €. Außerdem erhalten pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 während der Zeit der Kurzzeitpflege weiterhin 50 % Ihres potenziellen Pflegegeldes, nämlich 158 €.
Die Verhinderungspflege oder auch Urlaubspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen für bis zu vier Wochen (28 Tage) im Jahr in den Urlaub zu fahren, während die pflegebedürftige Person gleichzeitig von professionellen Pflegekräften gepflegt wird. Der Zuschuss für diese Leistung liegt bei Pflegegrad 2 bei 1.612 € pro Jahr. Falls man im betroffenen Jahr keine Kurzzeitpflege nutzt, erhöht sich dieses Anrecht sogar auf bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege, mit einer maximalen Bezuschussung von 2.418 €. Genau wie bei der Kurzzeitpflege erhält eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 während dieser Zeit (maximal 6 Wochen) 50 % ihres potenziellen Pflegegeldes (158 €). Ab dem Pflegegrad 2 wird gegebenenfalls auch eine vollstationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person bezuschusst. Dies erfolgt mit 770 € pro Monat.
Auch beim Thema Wohnraumanpassungen (siehe dazu auch "Pflegegrad 1") gelten größere Zuschussmöglichkeiten als bei Pflegegrad 1. Reichen die 4.000 € für Wohnraumanpassungen aufgrund einer weiteren Verschlechterung des Zustands nicht aus, kann es für die pflegebedürftige Person ggf. einen weiteren Zuschuss geben. Dies muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.
Gegenstände wie ein Pflegebett oder ein Rollstuhl gehören übrigens nicht zu den Wohnraumanpassungen. Wird für die Pflege ein spezielles Bett benötigt, muss dieses Pflegebett beantragt werden – auch bei Pflegegrad 2. Denn für die Erstattung ist der Pflegegrad nicht relevant, sondern vielmehr die Sinnhaftigkeit und der tatsächliche Bedarf. So muss das Bett die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erhöhen. Ähnlich ist es mit dem Rollstuhl – die Beantragung ist von Pflegegrad 2 unabhängig, sondern erfolgt aufgrund der Notwendigkeit. Beides kann während der Pflegebegutachtung für den Pflegegrad vom Medizinischen Dienst als notwendig eingestuft werden.
Übrigens: Ähnlich wie beim Thema Rollstuhl und Pflegebett ist auch die GEZ-Befreiung von Rentnern mit Pflegegrad 2 nicht von dem Pflegegrad abhängig. Hier zählen andere Faktoren, wie etwa der Erhalt bestimmter Sozialleistungen, Taubblindheit oder der Umzug in ein Pflegeheim.
Der Hausnotruf wird bei allen Pflegegraden bezuschusst, und zwar stets mit einer Summe von bis zu 25,50 € monatlich. Die Kostenübernahme erfolgt hier durch die Krankenkasse und kann durch den Nachweis eines Pflegegrades dort beantragt werden. Die meisten Anbieter bieten einen Basistarif an, der durch die Bezuschussung komplett gedeckt wird, sodass die Kosten für den Hausnotruf bei Pflegegrad 2 gedeckt sind.
Tatsächlich gibt es auch bei Pflegegrad 2 einen Entlastungsbeitrag. Dieser steigt jedoch nicht, sondern beträgt bei allen Pflegegraden bis zu 125 € monatlich. Damit kann zusätzliche Unterstützung im Alltag, wie etwa bei Pflegegrad 2 eine Haushaltshilfe, erstattet werden. Diese Erstattung kann auch gegenüber Familienangehörigen erfolgen, die bei der Haushaltsführung unterstützen.
Wir von marta stehen Ihnen auch bei einer Einstufung in den Pflegegrad 2 zur Seite.
Die Betreuungskräfte über die marta Plattform können in verschiedenen Bereichen unterstützen, wie z. B. bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder bei der Betreuung und Unterstützung im Alltag. Eine Betreuungskraft kann den Pflegebedürftigen bei der Körperpflege helfen, d. h. beim Waschen, Duschen, An- und Auskleiden oder bei der Zahnpflege. Auch bei der Remobilisierung oder Problemen beim Toilettengang steht eine Betreuungskraft Ihren Lieben zur Seite.
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung kann eine Betreuungskraft bei der Zubereitung von Mahlzeiten, dem Einkaufen von Lebensmitteln oder der Grundreinigung der Wohnung unterstützen. Eine Betreuungskraft kann die pflegebedürftige Person auch z. B. beim Spazierengehen, bei Arztbesuchen oder bei Freizeitbeschäftigungen begleiten und unterstützen.
marta bietet Ihnen auf der Suche nach der idealen Betreuungskraft einen umfangreichen Service. Jede Betreuungskraft durchläuft einen Background- und ID-Check im Herkunftsland, um Ihnen die volle Sicherheit zu bieten. Falls Sie nicht zufrieden sind, können Sie den Vertrag zwischen Ihnen und der Betreuungskraft meist ohne zusätzliche Kosten nach nur 7 Tagen kündigen. Alle Betreuungskräfte haben ein angemeldetes und 100 % legales Gewerbe und sind umfangreich versichert.
Über die Plattform von marta können Sie direkt mit den Betreuungskräften in Kontakt treten, ohne dass eine zusätzliche Agentur involviert werden muss. Das spart Ihnen Geld und sorgt für eine faire Entlohnung der Betreuungskraft. Das Team von marta steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und begleitet Sie von Anfang an, egal ob Sie Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft benötigen oder ob Sie spezifische Fragen haben.
Auf marta finden Sie viele von uns geprüfte Betreuungskräfte für die häusliche Betreuung Ihrer Angehörigen. Allerdings ist hier zu differenzieren, dass dies keine klassische Tagespflege ist, bei welcher medizinische Versorgung stattfindet. Die Betreuungspersonen auf der marta Plattform bieten verschiedene Leistungen in puncto Körperhygiene, Haushaltsführung, Mobilisierung, Remobilisierung und Gestaltung des Alltags an. Medizinische Leistungen wie das Verabreichen von Spritzen oder Anlegen von Verbänden werden weiterhin von entsprechendem Fachpersonal übernommen. Eine Betreuungskraft über marta bietet Ihren Angehörigen damit eine große Unterstützung im Alltag und ermöglicht das längere Leben im eigenen Zuhause, abseits von Seniorenheimen. Die Erstattung für die Sachleistungen bei Pflegegrad 2 können in die Kosten für eine Betreuungskraft über marta einfließen. Das Pflegegeld sowie die Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege können geltend gemacht werden. Außerdem können die sogenannten "Haushaltsnahen Leistungen" von der Steuer abgesetzt werden. So beginnen die Kosten für eine Betreuungskraft über marta bei ca. 2.299 €.