In der Öffentlichkeit hat sich die Bezeichnung „24 h/Stunden-Betreuung/Pflege“ für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft etabliert. „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ entspricht den realen familiären Strukturen und beschreibt zutreffend das vielschichtige Verhältnis zwischen Betreuungspersonen, Pflegebedürftigen und Angehörigen. Das bedeutet aber nicht, dass im Rahmenunseres Angebots die Betreuungskräfte ununterbrochen arbeiten oder eine 24-Stunden-Bereitschaft angeboten wird. Durch uns vermittelte Betreuungskräfte arbeiten in der Regel maximal 48 Stunden/Woche. Die Arbeitszeit kann nach Absprache aufgeteilt werden. Nachteinsätze können in einem bestimmten Umfang vereinbart werden. Eine dauerhafte Bereitschaft (z.B. Babyphone während der ganzen Nacht) ist jedoch ausgeschlossen. Um den Betreuungskräften gute und gesetzlich zulässige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, haben die Betreuungspersonen Anspruch auf täglich ausreichende zusammenhängende Ruhezeiten, sowie mind. 1 freien Tag/Woche. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ein umfangreiches Betreuungskonzept zu erarbeiten, um eine nahtlose Betreuung zu organisieren. Für weitere Erläuterungen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.Wir sind Mitglied des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP). Hier engagieren wir uns für faire und rechtssichere Rahmenbedingungen – für die Betreuungskräfte, die Pflegebedürftigen, sowie deren Angehörige.