In Deutschland wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen über das Pflegegrad-System eingestuft. Der Pflegegrad 5 bedeutet dabei, dass schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen und daher auch besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung gestellt werden. Familien stehen dabei immer vor der Herausforderung, für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder eine gute Versorgung sicherzustellen und auf der anderen Seite auch die finanziellen Fragen dieser besonderen Situation zu klären. Sie finden daher an dieser Stelle alles Wissenswerte über den Pflegegrad 5, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Unterstützung Sie von der Pflegekasse bekommen können.
Der Pflegegrad 5 wird Menschen bescheinigt, die rund um die Uhr auf eine pflegerische Versorgung angewiesen sind. In der Regel sind Pflegebedürftige in diesem Fall bettlägerig, können sich nicht mehr alleine versorgen und sind in höchstem Maße unselbstständig. Als höchster Pflegegrad liegt beim Grad 5 der Pflegebedürftigkeit ein sogenannter Härtefall vor.
Frau Müller ist 80 Jahre alt und leidet an fortgeschrittener Demenz, die zu erheblichen kognitiven Beeinträchtigungen führt. Sie kann sich weder an grundlegende Alltagsaktivitäten erinnern, noch diese eigenständig ausführen. Frau Müller ist bettlägerig, kann nicht mehr selbstständig aufstehen, sich nicht mehr in ihren Rollstuhl setzen und auch nicht mehr alleine auf die Toilette gehen. Sie benötigt auch umfassende Unterstützung bei der Körperpflege und kann auch nicht mehr selbstständig essen oder trinken. Sie braucht im Alltag spezielle Kost und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Wann bekommt man Pflegestufe 5? Wie viel Geld bekommt man bei Pflegestufe 5? Und steht Ihnen bei Pflegestufe 5 Haushaltshilfe zu? An sich sind dies sehr wichtige Fragen, aber zunächst mal ist es wichtig zu wissen, dass es die "Pflegestufe 5" gar nicht gibt. Hierbei handelt es sich um einen veralteten Begriff.Bis zur Pflegereform im Jahr 2017 gab es noch die Pflegestufen. Hier wurden nur drei Stufen der Pflegebedürftigkeit unterschieden – damit war entsprechend auch nur eine sehr grobe Abstufung der noch vorhandenen Fähigkeiten möglich. Mit der Einführung der Pflegegrade wurde vieles vereinfacht. Die Bemessungsgradlage ist nun nicht mehr die Zeit, die für die einzelnen Pflegeleistungen angedacht ist, sondern allein der Pflegegrad.
Die Einstufung der Pflegegrade erfolgt nach einem Punktesystem, bei dem Pflegebedürftige nach insgesamt sechs Modulen bewertet werden. Diese Module berücksichtigen jeweils eigene Aspekte des Pflegebedarfs und werden nach Punkten speziell gewichtet.
Wenn Pflegebedürftige nach der Begutachtung dieser sechs Module mindestens 90 Punkte erreichen, dann sind die Pflegegrad 5-Voraussetzungen erfüllt.
Die Feststellung eines Pflegegrades ist wichtig, damit die Pflegebedürftigen finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse bekommen und auch pflegerische Leistungen in Anspruch nehmen können. Den Antrag stellen entweder die Betroffenen selbst oder Angehörige bei der Pflegekasse. Bei gesetzlich Versicherten kommt der medizinische Dienst zu Ihnen nach Hause und nimmt eine umfassende Begutachtung vor.
Wenn schon ein Pflegegrad vorliegt, dann kann je nach Fortschreiten der Erkrankung eine Höherstufung erfolgen. Ohnehin erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Begutachtung durch medizinisches Fachpersonal, in der bewertet wird, ob sich der Zustand eventuell verbessert oder verschlechtert hat. Die einzelnen Pflegegrade müssen nicht nacheinander durchlaufen werden. Wenn sich die körperliche und psychische Situation in kurzer Zeit rapide verschlechtert hat, kann auch eine Höherstufung von Pflegegrad 3 direkt auf Pflegegrad 5 erfolgen.
Der Termin mit dem medizinischen Dienst ist leider immer nur eine Momentaufnahme. Viele Familien berichten davon, dass die Pflegebedürftigen gerade zu diesem Termin einen guten Tag hatten und mehr Fähigkeiten zeigen konnten, als es an den meisten anderen Tagen der Fall ist. Daher lohnt sich eine gute Vorbereitung auf den Termin, damit Pflegebedürftige auch realistisch eingeschätzt werden können.
Für Familien ist die Rundum-Betreuung eines Pflegebedürftigen natürlich auch eine finanzielle Belastung. Es müssen bei Pflegegrad 5 Heimkosten bezahlt oder ein ambulanter Pflegedienst mit der intensiven Betreuung beauftragt werden. Auch wenn Familien die Betreuung und Pflege eigenständig Zuhause übernehmen, muss der Arbeitsausfall irgendwie kompensiert werden. Daher zahlen die Pflegekassen für den Pflegegrad 5 auch die größtmöglichen Leistungen, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen.
Wenn sich Familien dazu entscheiden, das pflegebedürftige Familienmitglied im eigenen Umfeld zu versorgen, dann bekommen sie dafür einen festen Satz an Pflegegeld. Für den Grad 5 beträgt dieser Satz insgesamt 901 € pro Monat.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Angehörige zusätzlich zur Betreuung in Eigenleistung die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes holen, der dann die medizinische Versorgung übernimmt. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte Kombinationsleistung, die sich aus dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen zusammensetzt. Die Höhe der Sachleistungen bei Pflegegrad 5 liegt bei 2095 €. Sie können davon sowohl die Betreuung als auch die Pflege bezahlen. Aus den Sachleistungen für Pflegegrad 5 können Sie beispielsweise auch eine Haushaltshilfe engagieren.
Eine Familie sucht nach einer Betreuungslösung für ein Familienmitglied mit Grad 5 der Pflegebedürftigkeit. Sie wünschen sich, dass die alte Dame trotz Bettlägerigkeit weiterhin in ihrem vertrauten zu Hause bleiben kann. Über marta findet sie eine liebevolle Betreuungskraft, die rund um die Uhr in der Nähe ist (24-Stunden-Pflege) und im Alltag bei der Körperhygiene, beim Essen und bei der Erledigung des Haushalts hilft. Für die medizinische Versorgung kommt zudem einmal am Tag der Pflegedienst. Die Familie kann als finanzielle Unterstützung die 2095 € Pflegesachleistung nutzen.
Durch diese Unterstützung können auch Betroffene mit Pflegegrad 5 Zuhause versorgt werden und müssen nicht in ein Pflegeheim umziehen.
Wer rund um die Uhr einen vollständig pflegebedürftigen Menschen versorgt, der stößt sehr schnell an seine Belastungsgrenze. Familien haben in diesem Fall die Möglichkeit, die Angebote einer Tagespflege oder einer Nachtpflege zu nutzen. Die Tagespflege nimmt Pflegebedürftige am Tag auf, kümmert sich um die Versorgung und Betreuung, damit die Angehörigen Zeit für eigene Aufgaben, die Arbeit und Familie haben oder sich auch mal erholen können. Alternativ können sie auch die Nachtpflege nutzen, damit der eigene Schlaf-Wach-Rhythmus nicht aus den Fugen gerät und pflegende Familienmitglieder ausreichend Schlaf bekommen. Für diese Form der teilstationären Pflege zahlt die Pflegekasse bei Grad 5 monatlich 1.995 €.
Manchmal entsteht eine Pflegebedürftigkeit ganz spontan nach einem Unfall oder einer Operation. Um die kurzfristige Versorgung sicherstellen zu können, steht Familien die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Bis zu vier Wochen zahlt die Pflegekasse für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung maximal 1774 € pro Jahr. Für diese Zeit bekommen Sie zusätzlich die Hälfte des Pflegegeldes – also 450,50 €.
Sollten pflegende Angehörige selbst einmal krank werden oder eine Auszeit aus dem Pflegealltag brauchen, dann können sie für diese Zeit eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Währenddessen kommen dann professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zu Ihnen und übernehmen die Pflege. Dafür bekommen Sie eine finanzielle Unterstützung für maximal sechs Wochen und einen Satz von 2418 € pro Jahr. Haben Sie im laufenden Jahr bereits eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, dann reduziert sich der Betrag auf 1612 €.
Manchmal ist es unumgänglich, dass Pflegebedürftige mit dem Grad 5 der Pflegebedürftigkeit vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden müssen. In diesem Fall bekommen die Pflegebedürftigen 2005 € pro Jahr. Da Pflegeplätze meistens sehr viel teurer sind, muss noch ein entsprechender Eigenanteil von den Familien gezahlt werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten "einrichtungseinheitlichen Eigenanteil" (EEE), die sich aus den Kosten für die Pflege ergeben und nach Abzug der Kassenleitungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung umgelegt werden.
Ein gemeinsames Lachen zeigt, wie wichtig eine positive Beziehung zwischen Betreuungskraft und Betreutem für ein angenehmes Zusammenleben ist.
Die Familien von pflegebedürftigen Menschen müssen sich sehr viel mit Begrifflichkeiten und Definitionen auseinandersetzen. Einer dieser Begriffe sind die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5. Dies wird oft irrtümlich so interpretiert, dass es sich dabei um materielle Güter in Form von Inkontinenzvorlagen oder Gehhilfen handelt. Tatsächlich fallen darunter aber ambulante Dienstleistungen der Pflege.
Mit den zusätzlichen Pflegesachleistungen bekommen pflegende Familien praktische Unterstützung in ihrem pflegerischen Alltag. Dazu können sie sich an verschiedene Institutionen wenden – beispielsweise ambulante Dienste oder auch die selbstständigen marta-Betreuungskräfte.
Ja, das Pflegegeld verringert sich entsprechend anteilig in dem Maße, wie Sie die Pflegesachleistungen nutzen. Wenn Sie beispielsweise nur 75 % der Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie noch 25 % von Ihrem Pflegegeld.
Dem Pflegebebedürften stehen 2095 € Pflegesachleistungen zu und 901 € Pflegegeld. Er nimmt 75 % der Sachleistungen in Anspruch und bekommt dafür von der Kasse 1571,25 € ausgezahlt. Die restlichen 25 % vom Pflegegeld betragen 225,25 €. Die Familie erhält damit insgesamt 1796,50 € für die Betreuung zu Hause und die Unterstützung durch einen Pflegedienst oder eine liebevolle Betreuungskraft der marta Plattform.
Tipp: Bevor Sie die prozentuale Aufteilung Ihrer Leistungen an die Pflegekasse weitergeben, sollten Sie beachten, dass sie für mindestens 6 Monate fest ist und nicht verändert werden kann. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand der Pflegekassen reduziert werden.
Der sogenannte Entlastungsbetrag steht pflegebedürftigen Personen in den Pflegegraden 1 bis 5 zur Verfügung. Er ist als finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörigen oder Pflegepersonen gedacht, damit diese ihren pflegerischen Alltag etwas freier und flexibler organisieren können. Der Entlastungsbetrag soll dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die eigene Lebensqualität der Pflegenden zu verbessern.
Mit zunehmender körperlicher und geistiger Einschränkung sind oftmals auch Anpassungen des Wohnumfeldes nötig. Die Pflegebedürftigen müssen sich barrierefrei in ihren Räumen bewegen können. Manchmal wird auch ein Treppenlift benötigt oder die Badewanne muss zur Dusche umgebaut werden. Daher zahlt die Pflegekasse auch eine einmalige Leistung für den altersgerechten Wohnraumumbau. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 4000 € für alle erforderlichen Maßnahmen.
Außerdem haben Menschen mit dem Grad 5 der Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel:
Die Pflegekassen haben darüber hinaus Angebote für kostenlose Pflegekurse geschaffen, an denen Angehörige oder auch anderweitige Betreuungspersonen teilnehmen kommen. Die Pflegeschulungen werden individuell an die Fragen und Themen angepasst, die Familien von schwer pflegebedürftigen Menschen haben. Zudem trägt die Pflegeversicherung auch die Kosten für eine Beratung pflegender Familien, damit sie alle Angebote kennen, die rund um die pflegerische Versorgung Zuhause und dem Umbau der Wohnung kennen und nutzen können. Auch die Kosten für die verpflichtenden Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte werden von den Kassen übernommen.
Damit die erbrachten Pflegeleistungen für die Pflegekasse und auch ambulante Dienste messbar, kalkulierbar und planbar gemacht werden konnten, sind sogenannte Zeitaufwands-Tabellen entwickelt worden. Allerdings ist die Höhe der finanziellen Unterstützung seit der Pflegereform 2017 nicht mehr an den kalkulierten Stundenaufwand gekoppelt, sondern allein an den Pflegegrad gekoppelt. Vor dieser Reform wurde der Zeitaufwand in den einzelnen Modulen nach dem Grad der Selbstständigkeit berechnet.
Damit die erbrachten Pflegeleistungen für die Pflegekasse und auch ambulante Dienste messbar, kalkulierbar und planbar gemacht werden konnten, sind sogenannte Zeitaufwands-Tabellen entwickelt worden. Allerdings ist die Höhe der finanziellen Unterstützung seit der Pflegereform 2017 nicht mehr an den kalkulierten Stundenaufwand gekoppelt, sondern allein an den Pflegegrad gekoppelt. Vor dieser Reform wurde der Zeitaufwand in den einzelnen Modulen nach dem Grad der Selbstständigkeit berechnet.
Das Zeitaufwands-Modell führte in der Praxis der Pflege zu zahlreichen Schwierigkeiten. Es wurde beispielsweise nicht dabei bedacht, dass nach dem Essen gerade bei den höheren Pflegegraden oftmals die gesamte Kleidung gewechselt werden muss. Diese Zeit fehlte dann an anderer Stelle.
Familien mit einem schwerstpflegebedürftigen Angehörigen müssen eine für alle gute Betreuungslösung finden. Kaum jemand schafft es, neben der eigenen Familie, der Arbeit und den persönlichen Erledigungen im Alltag rund um die Uhr für einen betreuungsbedürftigen Menschen da zu sein. Es gibt für diesen hohen Pflegegrad ganz unterschiedliche Betreuungslösungen, die immer individuell für die jeweilige Familiensituation betrachtet werden müssen.
Wenn Sie sich für eine sogenannte vollstationäre Pflege entscheiden, dann ist rund um die Uhr eine professionelle Pflege sichergestellt. Qualifiziertes Pflegepersonal kann den hohen Pflegebedarf von Personen mit einem Pflegegrad der Stufe 5 decken. Das ist eine erhebliche Entlastung für Angehörige, die dadurch mehr Freiheiten für ihre eigene Lebensgestaltung haben. Die Pflegebedürftigen sind in einem Heim immer in Kontakt mit anderen Menschen – je nach den noch vorhandenen Fähigkeiten können sie noch an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen – was allerdings bei einem Pflegegrad von 5 nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.
Zu den entscheidenden Nachteilen dieser Betreuungslösung gehört allerdings der Verlust der gewohnten Umgebung. Mit der Unterbringung in einem Heim ist der Auszug aus der vertrauten Umgebung verbunden. Für viele Pflegebedürftige ist dies eine belastende Situation, mit der sie nur schwer zurechtkommen. Zu beachten sind auch die hohen Kosten, die nur selten vollständig von dem Geld der Pflegekassen getragen werden. Familien haben oftmals dann nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, sich für ein passendes Pflegeheim zu entscheiden und müssen immer die Kosten im Blick haben. Was ebenfalls vor allem von den Pflegebedürftigen selbst als belastend empfunden wird, ist der Verlust der Privatsphäre. Sie müssen sich häufig mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zimmer teilen. Gerade im Alter ist das für viele Menschen nur schwer zu akzeptieren.
Wenn Sie Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst für die Versorgung und Betreuung in Anspruch nehmen, dann kann das pflegebedürftige Familienmitglied weiterhin in der gewohnten und vertrauten Umgebung bleiben. Allein dieser Umstand fördert oft das seelische und körperliche Wohlbefinden. Die betroffenen Menschen müssen sich nicht an eine andere Umgebung mit anderen Abläufen gewöhnen, sie haben die vertrauten Möbel um sich und bekommen dadurch Sicherheit. Zudem können ambulante Dienste maßgeschneiderte Pflegeleistungen erbringen, die auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist.
Aber auch bei dieser Betreuungslösung gibt es entscheidende Nachteile, die Familien vorab genau abwägen sollten. Durch Urlaubszeiten, Kündigungen oder Krankmeldungen kommt es in der Praxis oftmals sehr häufig zu einem Wechsel der Betreuungssituationen. Dadurch kann keine vertraute Beziehung zwischen den Pflegebedürftigen und den Betreuungspersonen entstehen. Der ambulante Pflegedienst kann nicht rund um die Uhr anwesend sein. Dadurch kann eine ambulante Pflege kaum den hohen Pflegebedarf decken, der durch einen Pflegegrad der Stufe 5 entsteht. Es entstehen erhebliche Betreuungslücken, die anderweitig beispielsweise durch Familienmitglieder oder auch durch 24 h-Betreuungskräfte gedeckt werden müssen.
Immer häufiger entscheiden sich Familien gegen eine Unterbringung von Pflegebedürftigen in einem Heim und organisieren stattdessen eine Pflege zu Hause. Die pflegebedürftigen Menschen können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und profitieren in jeder Hinsicht von der Vertrautheit und der Sicherheit, die ihnen dieses Umfeld gibt.
Die Familie findet über marta eine liebevolle Betreuungskraft, die eine Rundum-Betreuung des Pflegebedürftigen sicherstellen kann. So hat die Familie die Gewissheit, dass immer jemand da ist, wenn beispielsweise Hilfe beim Toilettengang gebraucht wird oder ein Sturz passiert ist. Die Betreuungsleistungen werden individuell abgestimmt und die Familie entwickelt gemeinsam mit der 24 h-Betreuungsperson einen Zeitplan. Die Angehörigen können nach Bedarf bei der Betreuung unterstützen, dabei aber die pflegerischen Aufgaben auf ihren Beruf und ihre familiären Bedürfnisse abstimmen. Für die medizinische Versorgung, beispielsweise eine nötige Dialyse oder die Gabe von Spritzen, kommt zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst zu festgelegten Zeiten.
Durch die kontinuierliche Anwesenheit der Betreuungskräfte entsteht eine emotionale Bindung und eine Vertrautheit. Angehörige werden erheblich entlastet, insbesondere dann, wenn durch den hohen Pflegegrad ein sehr hoher Pflegebedarf entstanden ist.
Wenn ein lieber Mensch aufgrund des Alters oder einer Erkrankung nicht mehr selbstständig seinen Alltag gestalten kann, dann finden Familien über marta sehr schnell auch kurzfristig verfügbare Betreuungskräfte. Die Familien erstellen ein Profil, in dem sie alle Wünsche und Anforderungen hinterlegen, die sie an die Betreuungskraft stellen. Dadurch ist von Anfang an klar, welche Leistungen von den 24 h-Betreuungspersonen erwartet werden. Innerhalb von kurzer Zeit erhalten Sie dann Angebote von passenden Betreuungskräften, können individuelle Absprachen treffen und auch Preise selbst verhandeln. Familien schätzen vor allem die Transparenz und die Schnelligkeit, mit der sie dank der Betreuungsangebote auf den manchmal auch spontan entstehenden Betreuungsbedarf reagieren können.
Die Betreuungspersonen können in sehr vielen Bereichen des Alltags unterstützen. Dies beginnt schon morgens beim Aufstehen, geht weiter mit der Körperpflege wie dem Waschen oder dem Zähneputzen und endet damit, dass die Betreuungspersonen den Haushalt machen, einkaufen gehen und bei der Nahrungsaufnahme helfen. Was sie dagegen nicht leisten können, ist eine medizinische Versorgung. Die Betreuungskräfte haben zwar oftmals bereits eine jahrelange Erfahrung in der Pflege und Betreuung von älteren und kranken Menschen, dürfen aber allein aus rechtlicher Sicht keine Spritzen geben oder ein Stoma versorgen. Dafür können die Familien dann punktuell und nach Bedarf ambulante Dienste nutzen.
Die Kosten für die Betreuung handeln die Familien individuell mit den 24 h-Betreuungskräften aus. Die Angebote richten sich meistens nach dem Pflegebedarf, der bei einem Pflegegrad von 5 etwas höher ausfällt. Generell beginnen die Angebote aber bereits an 2299 € für eine Rundum-Betreuung in den eigenen vier Wänden. Diese Preise müssen die Familien aber bei einem festgestellten Pflegegrad nicht in voller Höhe zahlen – Sie können das Pflegegeld in Höhe von 901 € nutzen und die Betreuung zu Hause auch steuerlich absetzen. Um bis zu 4000 € jährlich sinkt Ihre Belastung. Die Familien, die sich für eine 24 h-Betreuung zu Hause entscheiden, bleibt ein Eigenanteil zwischen 1400 und 2100 €. Im Vergleich dazu liegt der Eigenanteil für eine Heimunterbringung im Bundesdurchschnitt bei 2411 € (Stand 2023).
Es melden sich auf Ihre Anfrage nur Betreuungskräfte, die kurzfristig verfügbar sind. marta hat sehr schlanke Abläufe im Hintergrund entwickelt. Nach der Freischaltung Ihrer Suche erhalten Sie meistens noch am selben Tag die ersten Angebote. In aller Regel dauert es nicht länger als 2 Tage, bis Sie eine passende Betreuungsperson gefunden und ein erstes Kennenlernen per Videochat stattgefunden hat. Dann kann auch schon die Anreise organisiert werden. Klappt alles, dann ist die Betreuungskraft innerhalb von 5 Tagen bei Ihnen vor Ort.
Schneller & einfacher geht es nicht
Wir kennen Ihre Situation aus unseren eigenen Familien. Und tun deshalb jeden Tag alles dafür, die Suche für Sie einfach zu machen.
Vergleichen & sparen
Transparent Betreuungskraftprofile vergleichen und dadurch immer Betreuung zum fairen Preis finden.
Mit gutem Gefühl entscheiden
Bei marta können Sie Betreuungskräfte immer vorab und kostenlos per Telefon / Videoanruf kennenlernen.
Die individuelle Betreuung im häuslichen Umfeld und ein hoher Pflegegrad müssen sich nicht gegenseitig ausschließen. Die Plattform marta schafft für pflegende Familien maßgeschneiderte Betreuungslösungen. Durch die schnelle Kontaktmöglichkeit mit 24 h-Betreuungskräften kann innerhalb weniger Tage eine flexible Vereinbarung entsprechend der eigenen Bedürfnisse geschaffen werden. Die Angebote sind transparent – ohne versteckte Kosten oder hohe Servicegebühren. Über das Profil der Betreuungskräfte bekommen die Familien einen guten Einblick in die Sprachkenntnisse und Pflegeerfahrungen. Sollte mal etwas nicht passen, dann gibt es eine kurzfristige Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten. Niemand geht so ein Risiko ein!